Karl Rahner: Die Kirche soll kein «Nachtwächterstaat» werden

Es fiel den römischen Autoritäten, die im Sommer 1962 das Konzil vorbereiteten, offensichtlich nicht leicht, die moderne, weltanschaulich pluralistische Demokratie zu akzeptieren. Auch die Bischöfe, die mit den ersten Konzilsvorlagen unzufrieden waren, mussten sich erst ein Herz fassen, um «Rom» zu widersprechen. Nun war bei Johannes XXIII. der seltene Fall gegeben, dass man mit grosser Liebe und Hochachtung an ihm hängen konnte und dennoch nicht alles, was von ihm und aus seiner Umgebung kam, für den letzten Schluss der Weisheit halten musste. Er war, wie sich später zeigte, auf der Seite derjenigen, die die starke und zukunftsmächtige Seite von Christentum und Kirche aufzeigen und nicht dem Vergangenen nachtrauern wollten.Karl Rahner, der trotz der Demütigungen durch die römische Vorzensur als Gutachter für Kardinal König weiterarbeitete, ging es bei all diesen Fragen um nicht weniger als um das Überleben des Christentums unter den neuen gesellschaftlichen Bedingungen.Am 17. Juli 1962 schickte er einen 10-seitigen Brief an König, der meist in lateinischer Sprache verfasst war und die bürgerliche Gesellschaft und die Freiheit zum Thema hat, dabei aber auch als Kommentar zum Verhältnis von kirchlicher Autorität und Gehorsam verstanden werden darf:«Der Zweck der bürgerlichen Gesellschaft ist mit Sicherheit nicht so beschaffen, dass er bereits verwirklicht wäre, wenn die Bürger ein ruhiges und beruhigtes Leben führen können. Das Wesen der bürgerlichen Gesellschaft derart zu beschränken, hiesse aus ihr eine bürgerliche Gesellschaft zu machen, die schon im 19. Jahrhundert als ‹Nachtwächterstaat› verspottet wurde».(Reizvoll klingt das auch im lateinischen Original: «Natura societatis civilis ita restricta faceret societatem civilem talem societatem quae in saeculo XIX. illudebatur tamquam ‹Nachtwächterstaat›».)(Christian Cebulj; vgl. entschluss 43 [6/1988] 31)

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