Nr.107, 11.Mai, S.15, Jörg Himmelreich, «Vom strategischen Partner zum strategischen Gegner»
«Ein zweiter Punkt ist, dass dem russischen patrimonialen Autokraten alles gehört: Dieses wirtschaftliche Verständnis politischer Herrschaft begründete die spezifisch russische Form patrimonialer Autokratie. Der Fürst im frühen Kiewer Reich war der wirtschaftliche Eigentümer von allem: von Grund und Boden und der Bevölkerung. Die Abschaffung der Leibeigenschaft der unfreien Bauern erfolgte erst 1861 und änderte faktisch oft wenig. Das ist die ewige russische politische Herrschaftsidee: Der Einzelne ist selbst ein Teil des Eigentums des politischen Herrschers und hat kein eigenes … Der russischen Herrschaftsbegründung … fehlt eine am Gemeinwohl orientierte, selbständige Staatsidee.»
Heinz Angehrn
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