«Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz». So der absolut korrekte Titel. Und dann die wunderschöne Aussage des Kirchenrechtlers unseres Bistums in der Religionssendung letzten Sonntagmorgen: Alle Gedanken und Empfehlungen dieser Studie sind Gedanken und Empfehlungen. So weit sie nämlich das Recht des staatskirchlichen Teils im dualen System tangieren, kann dieses nur auf demokratischem Wege geändert werden.
Gottseidank wurden (unter dem Druck der Liberalen) im 19.Jahrhundert so vernünftige Rechtskonstrukte geschaffen. Und solange die Trennung von Kirche und Staat nicht kommt, bleibt es auch dabei.
Heinz Angehrn
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant