10. Nach dieser Auslegeordnung nun noch die Fragestellung, an der sich die Geister und Gemüter scheiden bzw. trennen müssen. Es ist m.E. nicht die Frage des Pflichtzölibats. Er ist zwar auch ein Typicum des Versuchs des Systems, Macht weiterhin aufrecht zu erhalten und möglichst intern zu bündeln. Aber der Pflichtzölibat geht nicht an die Wurzeln des Menschenbildes der Neuzeit. Dorthin geht hingegen die Frage der Zulassung von Frauen und von homosexuell fühlenden und lebenden Männern und Frauen zu allen gesellschaftlich relevanten und mit Macht und Autorität verbundenen Verantwortungspositionen und Ämtern, gerade auch in Religionsgemeinschaften, die in der Gesellschaft irgendeine Form von Anerkennung und Privilegierung geniessen. Die Frage lautet also: Ist die katholische Kirche bereit, auch Frauen zum Amt der Diakonin, der Priesterin und der Bischöfin zuzulassen? Ist die katholische Kirche bereit, in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebende Männer und Frauen zu allen Ämtern zuzulassen?Wenn sie dies mittelfristig nicht ist, dann ist ihr jede Form von staatlich-gesellschaftlicher Privilegierung abzuerkennen. Sie wäre dann erkannt und entlarvt als fundamentalistische Gruppierung, die dem Menschenbild der Neuzeit nicht gerecht werden kann und will. Sie wäre im selben Boot mit evangelikal und islamistisch extremen Gruppierungen und sogar als staatsgefährdend anzusehen. Von Erziehung und Schule, von Jugendarbeit und Diakonie, vom Gesundheitwesen und von der Seniorenarbeit wäre sie fernzuhalten.
Versuche der Typisierung, wie es weitergehen könnte, folgen in Bälde.
Heinz Angehrn
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant