Exemplarisch

Halten Sie meine Folgerungen für zu hart, zu übertrieben? Darf ich Ihnen in dem Fall als Sommer-Schmankerl zitieren, was der liebe Weihbischof Laun aus Salzburg soeben geäussert hat:
Zitat Laun: Autorität ist dabei immer auf das Wohl derer hingeordnet, die ihr zugeordnet, die ihr unterworfen sind. Der letzte Punkt unterscheidet echte Autorität von derjenigen über Sklaven. Nun aber, wenn die genannte vernünftige Einsicht oder Glaubenseinsicht vorliegt, sagt das Gewissen: «Gehorche dieser Autorität», sie hat Anspruch auf Gehorsam. Widersinnig wäre der Einwand: Ich gehorche nur, wenn ich das Befohlene oder Gelehrte «selbst einsehe»! Denn wenn ich selbst einsehe, dann tue ich das Eingesehene ohnehin auf Grund meiner Einsicht und brauche keine Autorität! … Ähnlich ist es im ‹Fall einer Lehr-Autorität: «Auch wenn ich die Lehre nicht einsehe, derjenige aber, der mich belehrt, kompetent ist, glaube ich ihm!» Das gilt natürlich erst recht und in einzigartiger Weise vom Lehramt der Kirche: Wenn der hl. Geist hinter ihm steht und in dem Maße, als ER dies nach katholischem Glauben tut, «glaube ich alles, was die Kirche lehrt» und kann mich dabei auch nicht auf «mein Gewissen» berufen, weil es ein «Gewissen gegen Gott» einfach nicht geben kann. Nach dieser Skizze katholischer Gehorsamslehre kehre ich zurück zum ersten Satz: «Wenn die Priester gehorsam wären, hätten wir keine Krise!»
Sic!

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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