Dignitatis humanae II

In medias res:
«Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person gegründet; so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird … Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.» (aus Artikel 2)
Wenn also der Staat erlaubt, dass christlich-evangelikale Gruppierungen an Plakataushängen mit Bibelzitaten werben, verlangt es der postulierte Grundsatz der Gerechtigkeit, dass auch Freidenker-Plakate ausgehängt werden…

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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