Muss/Darf ein Priester seinen Bischof fragen, ob/wann er in Pension gehen darf? Ich war doch einigermassen erstaunt zu hören, dass unser Dekan, der Mitte 2011 die schweizweit gesetzte Schallmauer durchbrechen wird und schon eine klare Vorstellung/Planung hat, was er nachher unternehmen wird (neidisch beobachte und höre ich das!), dazu noch die Erlaubnis seines Chefs einholen müsse.Das fasse ich wieder einmal nicht: Da arbeitet ein Kollege 39 Jahre lang im harten Knochenjob als Gärtner im Weinberg des Herrn und dann soll er noch fragen müssen. Ich bin für die umgekehrte Variante: Wenn ein Bischof es gerne sähe, dass ein Priester noch länger arbeitet, dann soll er ihn fragen und bitten gehen!Doch sorge Dich nicht, lieber Mitbruder: Dass mann (presbyter) nämlich juristisch gesehen einfach gehen darf, das hat Kollege JK uns exemplarisch aufgezeigt. Und ich bleibe dabei und tue kund: Ich werde Mitte 2018 das Recht der frühzeitigen Pensionierung in Anspruch nehmen und – wenn das Ordinariat in Lugano und das kleine noch unbekannte Dorf x es wollen – noch ehrenamtlich Priester im Dorf bleiben, solange meine Sinne für diese Aufgabe genügen.
Heinz Angehrn
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant