Kollegienrat Dr. Klaus Ammann, Lichtensteig, federführend auch in den Bemühungen um das «Luzerner Manifest», hat für die Herbstsitzung des Katholischen Kollegiums, die Legislative des Katholischen Konfessionsteils, die staatskirchliche Säule des Bistums St.Gallen, eine Motion mit dem edeln und an das Vaticanum II zurückerinnernden Titel «Aggiornamento» eingereicht. Der Administrationsrat, die Exekutive, beantragt dem Parlament nun die Umwandlung der Motion in ein Postulat mit deutlicher Umformulierung des Textes. Beides soll hier dargestellt und kommentiert werden.
Zunächst die Motion Ammann. Ihr Text lautet «Eine 11köpfige Kommission soll im Verlauf der nächsten zwei Jahre die Aufgaben heutiger Kirchgemeinden im Rahmen der kantonalen Verfassung, der biblischen Grundlagen und der kirchlichen Tradition diskutieren, definieren und dem Kollegium vorlegen.»
Auslegung:a) Nach Meinung von K.Ammann besteht anscheind in einer Zeit, in der das duale System in den Diözesen der Deutschschweiz diskutiert und seine Existenzberechtigung auch angefochten wird, Grund zu solchen Bemühungen.b) Mit der Trias «staatliches Recht – biblische Grundlagen – Tradition der Kirche» liefert die Motion ein äusserst sauberes Fundament für diese Arbeit. Nichts wird über-, nichts abgewertet.c) Mit dem Wort «definieren» überschreitet sie aber die Kompetenz des Parlaments deutlich. Solche «Definition» muss im Gespräch zwischen Landeskirche und Bistum erfolgen, nicht einseitig an einem Ort.
Kommentar:d) Besteht im Bistum St.Gallen wirklich der selbe Bedarf wie etwa in den Diözesen Basel und Chur? Oder wecken wir nicht noch schlafende Hunde? Oder geht es auch noch um Unausgesprochenes (Seelsorgeeinheiten)?e) Statt «definieren» müsste es wohl heissen «Vorschläge vorlegen».
Wir stimmen ab am 11.11. zu Martini.
Heinz Angehrn
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant