Aus meiner Neujahrspredigt nur ein kleiner Auszug
Kirche, Staatskirche und Staat befanden sich im vergangenen Jahr in ähnlich kritischer Lage. Es lagen Gerichtsurteile von staatlichen Instanzen, der dritten Kraft in unserem westlich-demokratischen Verständnis von Gewaltenteilung und -trennung, vor. So beschäftigte sich etwa das Schweizerische Bundesgericht mit der Anwendung der Antirassismus-Strafnorm im Zusammenhang mit Äusserungen von Politikern aus der Türkei, die in der Schweiz den Genozid am armenischen Volk leugneten. Und so beschäftigte sich ein Kantonsgericht mit der arbeitsrechtlichen Frage, ob ein Arbeitgeber (in dem Fall eine Kirchgemeinde) einem Arbeitnehmer ohne rechtzeitig vorlegte Gründe kündigen könne. Nach unserem Rechtsverständnis ist die dritte Gewalt befugt und kompetent, solche Fragen zu klären, und ihre Entscheide sind zu akzeptieren.Wie gefährlich darum, wenn Angehörige einer anderen Gewalt, im einen Fall ein Angehöriger der hierarchisch-innerkirchlich einzigen, im anderen Fall ein Angehöriger einer der anderen staatlichen Gewalten, nämlich der Exekutive (was diesen Fall noch bedenklicher macht als den ersten!), die Entscheide der Gerichte kritisieren, ja sie in einer Art intellektueller Despektierlichkeit im Inhalt in Frage zu stellen wagen.In der Schweizer Mundart existiert der Ausdruck, dass man(n), gerade ein erwachsener Verantwortungsträger, nicht «zösle» (für Unwissende: mit Streichhölzern spielen) sollte. In einer immer noch von Totalitarismen bedrohten Weltgemeinschaft tun die Aufgeklärten nicht gut daran, an den Grundfesten der Freiheit zu rütteln. Und wenn sie es gar absichtlich tun, entlarven sie sich selbst.Im einen Fall hat der 12./13.Dezember reinigend gewirkt. Und im andern?
Heinz Angehrn
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant