Sterbehilfe 1

Antwort von Herrn Hans Wehrli, Präsident von Exit auf meine Anfrage, um welche Probleme es im Zusammenhang mit dem Weggang von Andreas Blum und eventuellen Vorwürfen von seiner Seite her denn gehe:
«EXIT hält sich an das Gesetz, die Statuten und an die internen Reglemente. Über jede Freitodbegleitung entscheidet ein Arzt, die Leitung des Freitodbegleitungsteams und der Freitodbegleiter oder die Freitodbegleiterin. Auch ethische Grundsätze werden eingehalten, im Zweifelsfall in der Ethikkommission besprochen.Der Grundsatz der Selbstbestimmung ist uns sehr wichtig. Der Entscheid, sich das Leben zu nehmen, ist immer ein Entscheid des Sterbewilligen. Dazu verlangen wir, dass der Sterbewillige urteilsfähig ist (was der Arzt bestätigen muss) und dass sein Entscheid wohlerwogen und dauerhaft ist. Geht es um die Frage, ob die Beschwerden erträglich oder eine Behinderung zumutbar sei, so geht die subjektive Meinung des Sterbewilligen anderen Meinungen Dritter vor. Der Grundsatz der Selbstbestimmung hat dort seine Grenzen, wo Gesetze, Statuten, interne Reglemente oder ethische Grundsätze verletzt werden. Zum Beispiel lehnen wir aktive Sterbehilfe ab.Naturgemäss gibt es bei solchen schwierigen Entscheiden immer auch einen Ermessensspielraum (medizinisch, ethisch, juristisch), wo die Meinungen der Entscheidungsträger differieren können. Darum ist es wichtig, dass wir anständige, charakterfeste, lebenserfahrene, einfühlsame Mitarbeiterinnen mit gesundem Menschenverstand beschäftigen. Diese Leute werden sehr sorgfältig ausgewählt und eingeführt. Es gibt auch Supervision. Es kommt auch immer wieder mal vor, dass wir uns von Personen trennen müssen, weil sie den hohen Anforderungen nicht (mehr) genügen.»
Antwort von Andreas Blum zur selben Frage:
«was ich zu sagen hatte, habe ich gesagt. zu einem gelegentlichen gespräch bin ich dennoch gerne bereit, wenn du das wünschest.»
Ja, da bin ich armer Tor leider nicht allzu klüger. Nach dem (effektiv guten und seriösen) Auftritt von Hans Wehrli in der Freitags-Arena nehme ich an, dass es primär um interne Differenzen gegangen ist, die nicht nach aussen getragen werden sollten. Einer der Vertrauensärzte von Exit hat mir gegenüber auch wieder betont, dass der eigentlich geringe «Ermessensspielraum» im Rahmen der vielen Regelungen, die Exit kennt, effektiv beim Arzt/bei der Ärztin, die den Patienten abklärt und betreut, liegt.
Entscheidend ist, dass Exit zwei Vorgänge ablehnt:- Suizidbegleitung bei psychisch kranken Patienten.– Suizidbegleitung von Sterbe-Touristen.Nur darum können Theologen/innen die Arbeit von Exit ethisch mittragen.

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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