Wenn Bischofskandidaten zu qualifizieren sind

Zurzeit läuft in der St.Galler Bischofswahl eine sehr spannende Zeit. Die Nuntiatur in Bern hat die Sechserliste des Domkapitels erhalten und muss nun überprüfen, ob die Kandidaten aus der Sicht der kirchlichen Obrigkeit akzeptabel, in kirchlicher Sprache eben «probati», sind. Interessant dürfte es sein zu erfahren, woher die dafür Verantwortlichkeiten ihre Informationen beziehen. Gibt es sie wohl wirklich, die geheimnisumwitterten Kirchen-Fichen, die ganze Aktenschränke (oder auch Computerdateien) füllen? Wie ist mit Kandidaten umzugehen, die noch nie einen Artikel in einer öffentlich zugänglichen Zeitschrift geschweige denn ein Buch geschrieben haben? Wie kann eruiert werden, ob sie nicht vielleicht in den Abgründen ihres Herzens arge Häretiker sind und irgendwelche zentralen Glaubenswahrheiten anzweifeln? Ja – Frage aller Fragen natürlich für eine römische geführte Behörde – wie kann sichergestellt werden, dass sie dem Heiligen Vater gehorsame und das Kirchenvolk jederzeit zu züchtigen bereite Bischöfe sein werden?Ob wohl die zuständigen Instanzen auch Kirchen- und Pfarreiratspräsidenten/innen, Katechtinnen und Pastoralassistenten/innen, die mit den Kandidaten zusammengarbeitet haben, befragen? Ob sie wohl auch so unwichtige Frage stellen wie: «Ist dieser Mann teamfähig?», «Ist er zu Kompromissen bereit?», «Geht ihm das Wohl der Menschen vor dem Recht der Kirche?», «Gehört er zur Sorte der beratungsresistenten Kleriker?»Gespannt erwarten wir die Antwort, wer da genehm und wer nicht genehm sein wird.

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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