Staat und Religion – Was sie verbindet, was sie trennt

Referent: Dr. iur. und Dr. h.c. Giusep Nay, a. Bundesgerichtspräsident und Ehrendoktor der Theologischen FakultätMontag, 19. März 2012, 17.15 Uhr, Universität Luzern, Frohburgstrasse, Hörsaal 9
Staat und Religion – Was sie verbindet, was sie trennt und was die Zilliser Bilderdecke dazu aussagtDas Religionsverfassungsrecht der (deutsch)schweizerischen Kantone ist ein besonderes. Es lässt sich letztlich nur aufgrund der geschichtlichen Entwicklung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat richtig verstehen. Diese und die moderne Anerkennung der Grund- und Menschenrechte, vorab jenes der Religionsfreiheit, prägen das heutige Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Die heute noch bestehende Verbindung von Staat und Religion trotz der notwendigen institutionellen Trennung ist grund- und menschenrechtskonform auszulegen und anzuwenden. Sie hat ihre Bedeutung für die Beantwortung der aktuellen Fragen, wie der Staat insbesondere mit religiösen Zeichen im öffentlichen Raum wie das Kruzifix, das Kopftuch der muslimischen Frau, das Minarett umgehen soll und darf. Die Lösungen sind zwischen individueller Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot des Staates zu suchen und zu finden.

Thomas Kyburz-Boutellier

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.blogs-kath.ch/staat-und-religion-was-sie-verbindet-was-sie-trennt/