Burka versus Minarett

Ich habe in dieser Sache bewusst vor dem Abstimmungssonntag geschwiegen, erlaube mir aber, jetzt eine mir wichtig scheinende Differenzierung nachzuschieben. Es geht mir rein um die Frage, welche Werte in einer freien offenen Gesellschaft und damit auch in deren Politik und Rechtsprechung wie gewichtet werden müssen.
Denn darum geht es im Kern bei jedem Gesetzes-Vorhaben, das religiöse Gemeinschaften mit ihren Bräuchen und Zeichen betrifft. Also:

Beim Schächtverbot ging und geht es einerseits um den Eingriff in die Esstradition und dahinterstehende religiöse Bestimmungen, andrerseits um den Tierschutz. Um etwas anderes sollte es wohl nicht gehen.

dito nun:

Beim Verbot des Baus von Minaretten ging und geht es um die Tradition einer Religion, wie sie ihre spezifischen Gebäude errichtet und präsentiert. Welcher Wert steht dem entgegen, so dass er gleichgewichtet werden könnte?

Beim Verbot von Gipfelkreuzen stellt sich exakt die selbe Frage. Warum dieser Eingriff in die Freiheit?
Beim Verbot von Kreuzen in Klassenzimmern kommt vielleicht als Argument die Befindlichkeit von Kindern hinzu. Genügt dies als Verbotsgrund?

Nun aber: Beim Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit steht den bisher genannten Werten die Würde und Gleichberechtigung der Frau als Bestandteil des Kanons der Menschenrechte entgegen. Also Menschenrecht versus Menschenrecht.

Ich bitte um mehr Differenzierung.

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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