Ein kurzes Jubeljahr nach dem Konzil

Der Konzilsblog-Eintrag von gestern endete mit dem Hinweis, dass der Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Mons. Franziskus Charrière, seinen Diözesanangehörigen die Bussgesinnung ans Herz legte. Das war kein Zufall, denn in der Apostolischen Konstitution «Mirificus eventus» vom 7. Dezember 1965, also einer Konstitution, die Paul VI. am zweitletzten Konzilstag veröffentlichte, rief der Papst ein Jubeljahr aus, das am 1. Januar 1966 beginnen, aber nur bis zum 29. Mai 1966, also dem Pfingstfest im gleichen Jahr, dauern sollte.
Ziel des Jubeljahres war die Weckung der Bussgesinnung mit dem Empfang des Busssakraments. Aus besonderem Anlass gewährte Paul VI. besondere Beichtfakultäten, einen Jubiläumsablass und gab den Bischöfen die Vollmacht, an einem Anlass den Apostolischen Segen zu erteilen.
Zentren für die Förderung der Bussgesinnung sollten die Bischofskirchen sein, die Paul VI. als Ort der Glaubenseinheit und der Verbundenheit mit Rom fördern wollte.
Am Neujahrsabend 1966 hielt der Basler Bischof Franziskus von Streng in der Solothurner Kathedrale die Eröffnungspredigt zu diesem Jubiläum und rief zu Gebet, Entsagung und Leidensbereitschaft auf.
Die in der St.-Ursen-Kathedrale gewährten Gnadenerweise wurden später auch noch auf andere Kirchen ausgedehnt, wie dies auch im gegenwärtigen Jahr der Barmherzigkeit der Fall ist.
Für das Jubeljahr waren wegen der kurzfristigen Auskündigung die praktischen Unterlagen für den Klerus ungenügend. Deshalb stellten die Verantwortlichen des Priestersymposions in Zürich eine Werkmappe zusammen, die für die Jugendarbeit und Erwachsenenbildung eine Hilfe sein sollte.
Um die Konzilsverwirklichung auf Bistumsebene fördern zu können, setzte Franziskus Charrière in seiner Diözese eine Kommission ein, die sich ab dem Jahre 1967 zusammen mit den Dekanatskonferenzen um die Implantierung der Konzilsbeschlüsse bemühte.
(ufw; Apostolischen Konstitution «Mirificus eventus» zum Jubeljahr der Kirche, in: SKZ 133 [1965], Nr. 51, 657–659; zu den Aktivitäten vgl. ebd., 134 [1966], 13, 639 f. usw.)
 

Konzilsblogteam

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