«Was dem Konzil zu sagen nicht oblag, sondern uns zu sagen obliegt»

«Dem Konzil obliegt es nicht, alles zu sagen. Es gibt implizite Aussagen, die auszulegen an uns liegt. Es gibt Schlussfolgerungen oder praktische Anwendungen, die wir zu vollziehen haben; klar, ohne Autorität des Konzils, wohl aber im Lichte seiner Unterweisungen und der Aufklärung seines Geistes.»
 So steht für Dom Helder Camara fest: Wenn für die Kirche die Gewissensfreiheit so bedeutsam ist und sie sich in einer historischen Entscheidung für die Religionsfreiheit aus­sprach, dann hat sie Respekt vor und Liebe zur Freiheit zu zeigen, die zusammen mit der Vernunft «die beiden schönsten göttlichen Gaben» sind (o mais belo dos dons divinos). Und Dom Helder fährt in seinem Redeentwurf dann fort:
«An uns liegt es, daran zu erinnern, dass Zweidrittel der Menschheit in einer Situation lebt, in der keiner verstehen kann oder tatsächlich versteht, was Freiheit bedeutet …
An uns liegt es, daran zu erinnern, wenn das Konzil in seiner Pastoralkonstitution von ‹Wirtschaftsordnung› spricht (vgl. GS 85), dass Zweidrittel der Menschheit unter dem Namen Ordnung eine solch ungerechte und unmenschliche Situation kennen, die eher den Namen ‹geschichtete Unordung› (desordem estratificada) verdienen würde …
An uns liegt es, daran zu erinnern, wenn es um die Promulgation des wichtigen Kapitels über den Frieden aus der Pastoralkonstitution geht, dass Zweidrittel der Menschheit in Verhältnissen von Unterentwicklung leben – Kriegs oder Vor-Kriegsverhältnissen vergleichbar – und nach dem berühmten Wort von Kardinal Feltin Entwicklung der neue Name für Frieden ist …»
(Giancarlo Collet)

Konzilsblogteam

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