Ein Lückenfüller mit Sprengkraft

Ein Thema, das aus der Verlegenheit helfen sollte, aber in Verlegenheit brachte, war in der Abschlussphase des Konzils der Ablass. Während letzte Redaktionsarbeiten an Texten vorgenommen wurden und in der Konzilsaula ein Abstimmungsmarathon über die einzelnen Abschnitte der Konzilsdokumente lief, wurde das Thema Ablass angesetzt, um doch noch einige inhaltliche Arbeit zu ermöglichen und die Präsenz in der Konzilsaula noch attraktiv zu machen.
Paul VI. hatte aufgrund von vorkonziliaren Voten eine Kommission bilden lassen, um das Ablasswesen zu reformieren. Ein entsprechendes Dokument erhielten die Präsidenten der Bischofskonferenzen am 15. Oktober 1965. Die darauf formulierten Antworten wurden ab dem 9. November 1965 in der Konzilsaula verlesen, obwohl aus dem Text erklärtermassen kein Konzilsdokument werden sollte.
Das Dokument resümiert die kirchliche Lehre, die Schuld und Strafe unterscheidet und die Strafe nicht schon durch die Vergebung aufgehoben sieht. Die negativen Folgen sündhafter Handlungen sind durch die Vergebung nicht beseitigt und müssen durch «Genugtuungsleistungen» aufgearbeitet werden. Der einzelne Mensch steht dabei aber nicht allein. Der Ablass wird als Weise gesehen, wie Menschen innerhalb der Gemeinschaft der Heiligen füreinander einstehen können. Dabei sieht sich die Kirche bevollmächtigt, aus dem «Schatz der Verdienste» der Heiligen auszuteilen.
Bekannterweise haben Missstände im Ablasshandel harte Kritik der Reformatoren auf sich gezogen. Das den Konzilsvätern vorgelegte Dokument gibt diese Missstände zu, empfiehlt die Ablasspraxis aber in einer modifizierten Form.
Dies stellte allerdings eine Reihe von Bischofskonferenzen nicht zufrieden.
(emf; vgl. A 5,441-449)

Konzilsblogteam

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