Papst Johannes XXIII. gab dem Konzil eine pastorale Zielsetzung. Die Kirche nimmt sich der Menschen an, weil sie das Wort Gottes hört und sich an ihm orientiert. Ohne das Wort Gottes gibt es keine Kirche. Das Konzil musste dies klar zum Ausdruck bringen. Die zentrale Bedeutung der Konstitution über «Die göttliche Offenbarung» für das gesamte Konzilsprogramm wird erst aus dem Zusammenhang deutlich. Papst Paul VI. hat das frühzeitig gesehen. In seiner Rede zum Abschluss der zweiten Sitzungsperiode am 4. Dezember 1963 hob er ausdrücklich das Thema der «göttlichen Offenbarung» als Programm des Konzils hervor.
Die Geschichte des Textes ist sehr bewegt. Zeitweise schien es, als würde der theologisch dürftige Entwurf auf Nimmerwiedersehen in den Schubladen verschwinden. Dann hatte sich die Diskussion an der Frage des Verhältnisses von Heiliger Schrift und Tradition festgefressen, ja es schien sogar, als wollten einige Väter noch hinter die Sichtweise des Konzils von Trient zurück. Obwohl der Entwurf «Über die göttliche Offenbarung» in der dritten Sitzungsperiode von der zuständigen Unterkommission mit Nachdruck erarbeitet worden war, konnte die Theologische Kommission den Text erst am 20. November 1964, also einen Tag vor dem Ende der dritten Sitzungsperiode, den Konzilsvätern übergeben. Somit konnte eine Behandlung des Themas erst in der vierten Sitzungsperiode erfolgen. Immerhin: Die Konzilsväter hatten einen Text in die Hand bekommen und bereits am 20. September 1965 begannen die Einzelabstimmungen über das Vorwort, am 21.9. zu Kapitel I und II, sowie am 22.9. zu den Kapiteln III-VI des Offenbarungsschemas. Nun war wieder die Theologische Kommission gefragt. Die zahlreichen Modi (Verbesserungsvorschläge) der Konzilsväter mussten in den Text eingearbeitet werden. Eine äusserst mühsame und zeitraubende Angelegenheit!
(Hanjo Sauer)
Konzilsblogteam
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