Religionsfreiheit: «Rechte kommen Menschen zu, nicht Dingen.»

Freiheit des Gewissens und Freiheit in religiösen Dingen? Etliche Konzilsväter mochten sich nicht auf solche Sichtweisen einlassen. Die traditionelle Rede, nach der die Wahrheit alles Recht auf ihrer Seite habe, die Unwahrheit aber kein Recht habe, hallte noch immer nach. Zwar war eine abgemilderte Redeweise zu vernehmen – das Leben in säkularen Staaten und unter ihren Gesetzen forderte seinen Tribut –, aber eigentlich ging es den konservativen Konzilsvätern doch noch immer darum, möglichst wenig Macht freiwillig abzutreten. Eine dezidiert andere Position vertrat Kardinal Heenan (London-Westminster) am 17. September 2015.
«Wir haben uns daran zu erinnern, dass Toleranz zwischen Katholiken und Protestanten ein vergleichsweise neues Phänomen ist. (…) Es war Sitte auf beiden Seiten, Ketzer zu verbrennen. Heute würde kein Christ bereit sein, so unduldsame Haltungen zu verteidigen. Doch gibt es einige Menschen, die zwar nicht die Unmenschlichkeit früherer Tage bejubeln, aber doch behaupten, dass es, weil Irrtum seiner Natur nach keine Rechte haben darf, unmöglich rechtmässig sein kann, nichtkatholische Lehren zu verkünden, da sie doch ersichtlich falsch seien.
Über diese Sache müssen wir uns jetzt klar werden. Es ist absurd zu sagen, dass der Irrtum kein Recht habe oder dass die Wahrheit Rechte besässe. Rechte kommen Menschen zu, nicht Dingen. Es ist vielmehr das unverletzbare Recht des Menschen, seinem Gewissen zu gehorchen, vorausgesetzt, er bricht damit nicht den Frieden und verletzt nicht die Rechte anderer Menschen. Das ist die ganze Beweisführung der Erklärung über die religiöse Freiheit.»
(ab; AdF 3, 199)

Konzilsblogteam

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