Zu den Konzilstexten, die in der letzten Konzilssession zu verabschieden waren, gehört die Offenbarungskonstitution Dei Verbum.
Eines der am meisten umstrittenen Themen dieser Konstitution war das Verhältnis zwischen Schrift und Tradition. Stellt die Tradition in konstitutiver, glaubensbegründender Hinsicht eine inhaltliche Ergänzung zur Schrift dar? Welches Gewicht hat sie im Verhältnis zur Schrift?
Demgegenüber hob Bischof Hermann Volk von Mainz pointiert die besondere Stellung der Schrift hervor: «In der Liturgie wird die Schrift inzensiert und nicht die Tradition, und in dieser Aula stellen wir feierlich die Heilige Schrift auf und nicht die Tradition» (AS 3/3,344).
(emf)
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