Reform der Kurie

In einer Ansprache anlässlich des Besuches von Papst Johannes XXIII. beim Heiligen Offizium gab Kardinal Ottaviani den Gefühlen Ausdruck, welche die Mitarbeiter der Kurie bewegten: «dieser einzigartigen und ruhmreichen Körperschaft …, eines so ruhmreichen und alten Organs, dass es in seinen ersten Keimen ein Zeitgenosse der Apostel zu sein scheint; so jung in seiner feurigen, eifrigen und fruchtbaren Tätigkeit, dass es erst gestern geboren zu sein scheint».
So jung indes war die Kurie nicht, dass sich nicht während des Konzils Reformpostulate an sie gerichtet hätten. Sie fanden im Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Niederschlag (Nr. 9f). Betont wurde, dass die kurialen Behörden «zum Wohle der ganzen Kirche geschaffen» sind. Auch wurde gewünscht, dass sie eine stärker «weltweite Prägung» aufweisen solle.
Mit der Konstitution «Regimini Ecclesiae universae» vom 15. August 1967 reorganisierte Papst Paul VI. die Kurie. Bereits am 7. Dezember 1965 bestimmte das Motu Proprio Integrae servandae Aufgaben und Struktur des Heiligen Offiziums neu und nannte es um in Congregatio pro doctrina fide. Im Volksmund hiess die Kongregation danach allerdings noch jahrelang «Ex Sant’Ufficio».
(emf; Zitat aus: Peter Huizing; Knut Walf: Römische Kurie und Gemeinschaft der Kirchen. In: Conc[D] 15 [1979] 421-426, 421).

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