Besteht die Gefahr kirchlicher Nabelschau, wenn man Bildung vom Begriff der Kirche her entfaltet (vgl. Konzilsblog 23.6.2015)? Nicht, wenn der Begriff der Kirche in seiner ganzen Weite verwendet wird.
In ihrer Schrift «Die bildende Kraft des Religionsunterrichts» haben die deutschen Bischöfe 1996 diesbezüglich formuliert: «Die Kirche ist aber noch nicht das von ihr verkündete anbrechende Gottesreich. Sie, ihr Handeln und ihr Wissen sind durch den ‹eschatologischen Vorbehalt›, durch ein ‹weises Nichtwissen› über den Lauf der Geschichte, über die Wirklichkeit gekennzeichnet, sonst überschreitet sie ihre Zuständigkeit (vgl. GS 36). Wenngleich in ihr der Horizont letzter, unüberholbarer Allgemeinheit eröffnet ist, weiss und vermag sie nicht alles. Die in der Kirche und deshalb im Religionsunterricht ermöglichte Allgemeinbildung ist also keine Universalkompetenz. Die eigene Partikularität und Unvollständigkeit bleibt unüberspringbar. Die Vielheit und Verschiedenheit der Kulturen, Weltanschauungen und Standpunkten sind für uns nicht überwindbar. Aber sie alle können dem Evangelium und der von ihm im Geist gebildeten Einheit zugeführt werden. Die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils von der Kirche ist stark von der Gemeinschaft (communio) als Teilhabe (participatio) geprägt: die Gemeinschaft mit Gott, die Gemeinschaft vieler und unterschiedlicher Ortskirchen (LG 23), in denen die Universalkirche repräsentiert und realisiert ist (CD 11), das Kollegium der Bischöfe, die Gemeinschaft des Gottesvolkes, das nicht nur an der Liturgie, sondern am Leben der Kirche überhaupt aktiv teilhat. So wird die Katholische Kirche ‹Sakrament, das heisst Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit› (LG 1). Zugleich ist das Verständnis der Katholizität der Kirche geprägt von der Gemeinschaft der vielen räumlich und kulturell verschiedenen Ortskirchen. Diesem Kirchenverständnis entspricht ein neues Verständnis von Allgemeinbildung. Bis vor wenigen Jahrzehnten konnte Allgemeinbildung vorzüglich noch als Fähigkeit zur Kommunikation und Partizipation im eigenen Kulturkreis beschrieben werden. Dieses Verständnis muss inzwischen erweitert werden. Allgemeinbildung muss als Fähigkeit verstanden werden zu Kommunikation und solidarischer Partizipation auch über den eigenen Kulturkreis hinaus. Dieser Vorstellung von Allgemeinbildung entspricht die Katholische Kirche und damit der von ihren Grundsätzen geleitete Religionsunterricht in beispielhafter Weise. Auch die differenzierten Beziehungen zu anderen Kirchen, kirchlichen Gemeinschaften und zu anderen Religionen sind im Communio-Denken zu erfassen. Wenn Allgemeinbildung heute die Fähigkeit ist, nicht nur anderes individuelles, sondern auch anderes allgemeines Leben in seiner kulturellen Besonderheit anzuerkennen, dann sind die Voraussetzungen dafür im katholischen Religionsunterricht in besonderem Masse gegeben. Denn dieser Unterricht bewegt sich im Kontext und im Perspektivenreichtum der Gemeinschaft vieler kulturell unterschiedlicher Lokalkirchen. Das Bewusstsein dafür ist im Zweiten Vatikanischen Konzil irreversibel zum Durchbruch gekommen. Inzwischen ist dieses Bewusstsein aber längst nicht mehr nur eine theologische Behauptung. Es wird in den Gemeinden, wenngleich noch nicht zureichend, gelebt: Besuche und Austausch in den Gemeinden, Solidaritätsbekundungen durch Werke wie Misereor, Missio, Adveniat, Renovabis, Caritas internationalis, Sternsingeraktion, Briefkontakte, Gebetsgemeinschaften, zahllose Unterstützungsinitiativen und Unterschriftsaktionen sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Im Gottesdienst werden die Teilnehmer zur Übernahme fremder Perspektiven, zu Verstehensversuchen fremden Lebens veranlasst. Der katholische Religionsunterricht kann im Kontext und im Perspektivenreichtum der Weltkirche arbeiten. Dabei ist er motiviert von dem, was seine eigenste Sache ausmacht: von der Besinnung und Reflexion auf das eigene Glaubenszeugnis.»
(mq; um einfaches Nach- und Weiterlesen zu ermöglichen, wurde das Zitat der Online-Version entnommen: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/deutsche-bischoefe/DB56-5.%20Auflage.pdf)
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