Das Subsidiaritätsprinzip als kirchliches Ordnungsprinzip

Mit Abschluss des Konzils begannen bald die Arbeiten der Kommission zur Überarbeitung des CIC. Es wurden zehn Prinzipien verabschiedet, an denen sich die Reformarbeit zu orientieren hatte. Es sei hier einzig auf das fünfte Prinzip hingewiesen: Das neue Kirchenrecht habe auf die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips in der Kirche zu achten.
Angesichts der Tatsache, dass das Subsidiaritätsprinzip zu Beginn seiner erfolgreichen Karriere eine klassisch gewordene Formulierung in der katholischen Soziallehre erhielt, könnte dies wenig erstaunen. Bemerkenswert ist die Formulierung dieses Prinzips für die Überarbeitung des CIC dennoch, wenn man bedenkt, dass immer wieder hartnäckig die Geltung des Subsidiaritätsprinzips innerhalb der Kirche bestritten wird. An der Ausrichtung bzw. der Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips muss sich also der heute geltende CIC messen lassen. Und gleichzeitig bleibt das Subsidiaritätsprinzip auch ein wichtiger Prüfstein für die kontinuierliche Weiterentwicklung kirchenrechtlicher Normen.
(Claudius Luterbacher)

Konzilsblogteam

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