Weitergedacht

Auf Basis der hier auf kath.ch in den vergangenen Wochen dokumentierten Texte und Referate von Wunibald Müller (Kernthese: «dass sich viele Verantwortliche in der Kirche, vornehmlich die Bischöfe, in der Vergangenheit als nicht fähig erwiesen haben, die Kirche gemäss dem Evangelium zu leiten und vor Schaden zu bewahren») und Stefan Loppacher (Kernthese: «wenn Sie mich heute fragen, was sich in der Kirche ändern muss, dann kann ich nur sagen: fast alles») ist zu fragen, wer bzw. was die Verantwortung für die grosse Krise trägt, die das Bekanntwerden von so vielen Missbrauchsfällen weltweit geschaffen hat.

Vorbemerkung 1: Wir haben in der Theologie bis heute immer unterschieden, dass die Kirche als Ganze zugleich heilige wie sündige Kirche ist. Heilig insofern, als dass Gottes Kraft und Geist in ihr wirkt, sündig insofern, als dass diese nur durch Menschen in ihrer Beschränktheit und Fehlerhaftigkeit konkret werden kann. Soweit war und ist immer klar, dass sich das «unam sanctam» nur auf einen Aspekt, was Kirche ist und tut, bezieht.

Vorbemerkung 2: Schon im Studienjahr 1977/78 an der Ludwig-Max in München erfuhren wir im nur dort existierenden Bereich «Bayerische Kirchengeschichte», dass die bayrischen Diözesen schon im 19.Jahrhundert einen Fonds zur Unterstützung von Priesterkindern und ihren Müttern eingerichtet hatten, ein Fonds, der aber nur zahlte, wenn die Väter anonym blieben… Der hier Schreibende, zur Vertraulichkeit in seinen vielen früheren Funktionen verpflichtet, kann nur bestätigen, dass auch in der Schweiz rechte Geldsummen flossen, wenn ein Betroffener sich dafür nicht outete.

Es folgern unerfreuliche Erkenntnisse:

a) Die Krise ist nicht nur eine ad personam (also durch das Fehlverhalten einzelner entstanden), sondern eine ad institutionem, durch den Aufbau der Institution und die in ihr eingespielten Mechanismen, entstandene.

b) Die Krise wird nicht vorüber sein, wenn man allein möglichst viele als fehlerhaft, bzw. schuldig gewordene, erkannte Individuen entfernt, suspendiert und massregelt, sondern nur, wenn man auch institutionelle Fehlerhaftigkeit und Schuld beseitigt. Das ist auch Gemeinsamkeit der Thesen von Müller und Loppacher.

c) Und – obwohl das nun viele nicht gern hören – diese neue und sich selber besser bewusst gewordene Kirche im Erkennen ihrer institutionellen Sündhaftigkeit ist nicht zu leisten und zu schaffen, wenn die Macht und das Sagen weiterhin bei einer kleinen Kaste von älteren zölibatären heterosexuellen Männern bleibt. Die Mechanismen zum Selbstschutz sind dann viel zu gross.

 

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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