Das Konzil ins Recht «umsetzen»?

Der eigentümlich offene Charakter des Zweiten Vatikanischen Konzils mit seinen Konsenstexten, die gerade als Konsense und Kompromisse auch «Baustellen» geblieben sind, macht eine Verfestigung z.B. in kirchlichen Rechtstexten nicht einfach. Kann z.B. das Gesetz, können z.B. kirchliche Rechtstexte im Anschluss an das Konzil, dem offenen Charakter des Konzils überhaupt gerecht werden? Karl Lehmann zeigt sich hier skeptisch: «Gerade weil das Konzil in der Art des lehramtlichen Sprechens einen neuen Stil wählte und sich nicht mit der Verurteilung abweichender Lehren begnügen wollte, muss diese vielschichtige, spannungsreichere und offenere Struktur der Aussagen stärker beachtet werden. Dies zeigt allerdings auch, wie schwierig in nicht wenigen Fällen ein blosses Festschreiben, eine Kanonisierung und manchmal auch ein Umsetzen der konziliaren Sprache zum Beispiel in Rechtsterminologie bleiben, wenn die aufgezeigte Struktur [die Prozesshaftigkeit und der Ereignischarakter des Konzils; ab] nicht zur Geltung kommt».
(ab; Karl Lehmann, in: Sonderheft «Zur Debatte» 3/2013, 2)

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