«Nun kann die Arbeit beginnen», so Willem Adolf Visser’t Hooft anlässlich des Besuchs von Kardinal Bea in Genf (s. Konzilsblog 18. Januar 2015). In der Tat fand im ÖRK dann ab dem 28. März 1965 eine Konsultation statt, in der über die im Werden befindliche Pastoralkonstitution beraten wurde. Lukas Vischer fasst den inhaltlichen Schwerpunkt zusammen: «Nach einer Debatte über die theologischen Grundlagen des kirchlichen Zeugnisses in der Gesellschaft war ausführlich die Rede von der Aufgabe, ‹gemeinsame Kriterien für das gesellschaftliche Denken und Handeln› zu entwickeln.» Seitens des ÖRK hoffte man, dass Gaudium et spes bei dieser Aufgabe behilflich sein würde. Denn die eigentliche Arbeit, so könnte man Visser’t Hoofts Ausspruch interpretieren, galt und gilt ja nicht dem Konzil. Vielmehr gilt es je neu, als Christinnen und Christen der Verantwortung für die Gesellschaft insgesamt nachzukommen.
(mq; A 5, 579)
Konzilsblogteam
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