Reaktionen auf die Eingabe zur Geburtenregelung

Wie erreicht man Aufmerksamkeit für eine Konzilspetition (vgl. Konzilsblog, 28. Januar 2015)? Das Vorgehen der «Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns» kann als Lehrstück in Sachen Strategie gelesen werden: Am 28. Januar sandte man die Eingabe an «seine Eminenz, den Hochwürdigsten Herrn Dr. Julius Kardinal Döpfner», damit er sie an die zuständige Kommission des Konzils weiterleite. Mit dem gebührenden Abstand von fünf Tagen wurden die deutschen Bischöfe und weitere Konzilsväter angeschrieben, deren Reaktionen von freundlich-unverbindlichen Empfangsbestätigungen (Hubert Luthe/Kardinal Josef Frings) bis hin zu wohlwollenden handgeschriebenen Briefkarten reichen: Kardinal Liénart zeigte sich im März 1965 zwar überzeugt, dass das Konzil die Frage der Geburtenregelung nicht behandeln werde (vgl. GS 51 mit Fussnote 14), versicherte aber gleichzeitig, er wolle sie andernfalls so weit wie möglich berücksichtigen.
 
Der emeritierte Bischof von Stockholm, Johann Ev. Erik Müller (1877-1965), ging in seinem nur zwei Wochen vor seinem Tod verfassten Antwortschreiben besonders auf das Problemfeld Beichte ein: Er wünschte, die Eingabe «möchte von den Konzilsvätern beachtet werden, ehe es zu spät ist. Und dieses auch zum Besten der Priester und Beichtväter, die wegen dieser Frage seit mehreren Jahrzehnten so viele seelische Schwierigkeiten und so grosse Peinen und Qualen ausgestanden haben.» Die Probleme vieler Eheleute und Priester waren offenkundig reziprok, seit die Enzyklika «Casti connubii» von 1930 die Beichtväter verpflichtet hatte, nach den jeweils praktizierten Verhütungsmethoden zu fragen.
 
Vom eigentlichen Adressaten, dem Münchener Kardinal Döpfner, sind keine schriftlichen Reaktionen überliefert. Im November 1965 liess er sich jedoch nach einer mündlichen Unterredung die Eingabe ein zweites Mal zusenden. Der Text selbst blieb länger aktuell, als den Verfasserinnen lieb war: im August 1968, nach dem Erscheinen der Enzyklika «Humanae Vitae», sandten sie ihn ein weiteres Mal an Döpfner als den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Dieses Mal war das Vorgehen offenkundig mit höchster Stelle abgesprochen worden – die Arbeitsgemeinschaft war gebeten worden, keine öffentliche Stellungnahme abzugeben, aber «unseren Antrag von 1965, dem ja inhaltlich nichts hinzuzufügen ist, dem H.H. Kardinal zeitgerecht für die Sitzung der deutschen Bischöfe am 27./28. August zuzuschicken.» – Es ist verlockend anzunehmen, dass u.a. diese Eingabe für die «Königsteiner Erklärung» Pate stand.
 
(Regina Heyder; vgl. dazu in Kürze Regina Heyder/Gisela Muschiol [Hg.], Katholikinnen und Konzil, Münster 2015).

Konzilsblogteam

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