Zwei der umstrittensten Konzilsthemen, die Religionsfreiheit und die Kollegialität, gehören heute zum selbstverständlichen Lehrbestand der römisch-katholischen Kirche.
Am deutlichsten gilt dies für die Erklärung über die Religionsfreiheit, um die 1964 noch gerungen wird (vgl. Blogeintrag vom 17.11.2014). 1965 wird sie promulgiert werden können.
50 Jahre später gehört die Religionsfreiheit – wie erst jüngst der Besuch des Papstes in der Türkei vor Augen geführt hat – zu den in päpstlicher Verkündigung am häufigsten angesprochenen Themen! In den brennenden Problemen der Welt heute, wenn es um den Frieden zwischen den Völkern und den Schutz von verfolgten Minderheiten geht, ist das Prinzip der Religionsfreiheit nicht mehr wegzudenken. Für die Autorität der römisch-katholischen Kirche wäre es verhängnisvoll, wenn das II. Vatikanische Konzil den Schritt zur Anerkennung der Religionsfreiheit nicht getan hätte.
Hätte man damals der Minderheit nachgegeben, so wäre die römisch-katholische Kirche heute in einer misslichen Lage. So hat sich rückblickend gesehen der Kampf für die Religionsfreiheit, obwohl sie zu einer unliebsamen, von vielen bedauerten Konfrontation mit einer Minderheit von Konzilsvätern führte, gelohnt.
(emf)
Konzilsblogteam
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