Päpstliche Konzilsbeobachtung über Video

Bei den neuzeitlichen Konzilien ist es üblich geworden, dass der Papst an den Konzilssitzungen nicht persönlich teilnimmt. Grund dafür ist einerseits das Bestreben, der Konzilsversammlung auf diese Weise grössere Freiheit zu geben. Andererseits wird der Papst mehr und mehr vom Kollegium der Bischöfe abgehoben – eben dies macht ja die Rückkehr zur Rede von der Kollegialität der Bischöfe so schwierig. Darum aber mischt er sich gewissermassen auch nicht in die Konzilsversammlung.
Seltsam mutet dabei an, dass Papst Paul VI. in der Regel zwar nicht physisch in der Konzilsversammlung zugegen ist, dass er aber die Debatten über Video verfolgt. «Er wollte den Bischöfen einerseits volle Freiheit und Unabhängigkeit in ihren Beratungen lassen, andererseits aber selbst bis ins letzte Detail informiert sein, um sich nötigenfalls zügig einschalten zu können» (Er 85). Tatsächlich bestellt er nach den Unruhen in der Konzilsaula am 19. November 1964 (nach der Ankündigung über die Verschiebung der Abstimmung über die Erklärung zur Religionsfreiheit) sofort den Sekretär zu sich, um ihm Anweisungen zu geben (Ry 419).
(emf)

Konzilsblogteam

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