Bischof François Charrière über die Mischehe

Wortmeldungen von Schweizer Konzilsvätern haben Seltenheitswert. Umso mehr lohnt es sich deshalb, die Wortmeldung des Freiburger Bischofs François Charrière vom 20. November 1964 zum für die Schweiz wichtigen Thema Mischehe zu erwähnen. Der Freiburger Bischof sprach dabei im Namen aller Schweizer Bischöfe und betonte, dass Mischehenprobleme zu den schwierigsten gehörten. Charrière befürwortete, dass der nichtkatholische Partner zukünftig nicht mehr schriftlich die Forderung an den katholischen Partner, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden müssten, unterschreiben müsse.
Ausserhalb der Kirche geschlossene Mischehen sollen nicht grundsätzlich als kirchlich anerkannt werden, weil es für die Bischöfe so schwierig wäre, deren Gültigkeit zu überprüfen. Der Bischof aber könne im Einzelfall von der Formpflicht dispensieren.
Den Brautleuten sei die Freiheit zu belassen, ob sie im Rahmen einer Eucharistiefeier heiraten wollten oder nicht.
Deutlich sprach sich der Freiburger Bischof dafür aus, die Exkommunikation für diejenigen, die die Ehe vor einem nichtkatholischen Geistlichen schliessen, aufzuheben: «Wir schlagen vor, dass jede Strafe in dieser Sache aufgehoben werde. Die kanonischen Strafen erreichen ihren Zweck nicht mehr, sondern schaffen eher eine Abneigung gegen die Kirche.»
(ufw; Bischof Charrière zur Frage der Mischehe, in: SKZ 132 [1964], Nr. 49,656 f.)
 

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