Mit der Kirchenkonstitution Lumen gentium wird auch das darin enthaltene Kapitel über Maria verabschiedet. In der Diskussion um dieses Kapitel war es von der Theologischen Kommission abgelehnt worden, Maria darin «Mater Ecclesiae» zu nennen. Der Titel sei nicht traditionell und finde sich nur selten bei manchen Autoren.
Am 18. November 1964 kündigt Papst Paul VI. an, er werde anlässlich des Abschlusses der dritten Sitzungsperiode des Konzils Maria den Titel «Mater Ecclesiae» verleihen. Zahlreiche Bittschriften sowie seine eigene marianische Frömmigkeit veranlassten den Papst zu diesem Schritt, der von anderen – gerade im Rahmen der ohnehin schon belasteten «Schwarzen Woche» – bedauert wurde.
Hatte das Konzil Maria in die Kirche hineingestellt, so wird sie als Mutter der Kirche nun doch wieder aus dieser herausgenommen und ihr gegenüber gestellt. Im Akt der Proklamation des Titels am 21. November 1964 stellt Paul VI. sich selbst dem Konzil gegenüber und erklärt und legt den neuen Titel fest («declaramus»: AS 3/8,916). Es bleibt nicht verborgen, dass er diesem Thema mehr Zeit widmet als einigen der neu promulgierten Konzilsdokumente.
(emf)
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