Nach dem Gespräch mit einem leidenschaftlichen Kritiker der Päpste Pius XI. und Pius XII. (es geht um moraltheologische Fragen zur Ehe) denkt Gérard Philips am 10. August 1964 über die Grenzen und Einseitigkeiten einer radikalen Anklage nach. Zwar gesteht er zu, dass diejenigen, die meinen, man müsse energisch durchgreifen («qu›il faut crever l’abcès») und öffentlich in Aktion treten muss, vielleicht Recht haben. Grosse Kursänderungen werden manchmal durch revolutionäres Vorgehen möglich.
Doch für sich selbst hält Philips fest: «Ich behaupte, dass es nicht gut ist – wenn man ein praktisches Ergebnis erreichen will –, mit einem durchdringenden ‹j’accuse [ich klage an]› zu beginnen. […] Für mich geht diese Methode nicht. Ich erachte sie zudem als gefährlich und oft unwirksam» (Phi 125).
Vor allem scheint es ihm zu einfach und oft ungerecht, ohne näheres Hinsehen und Differenzieren ein Urteil zu sprechen. Der Vorwurf, dass hier nur Kleingeist und Machtwille im Spiel waren, verkennt die pastorale Sorge hinter den Lehraussagen der beiden Päpste. Philips schwebt ein behutsamerer Weg vor: Das Positive und Wahre muss aufrechterhalten, das Einseitige und Enge, Falsche muss ergänzt, richtiggestellt und korrigiert werden. Und dabei handle es sich um eine «delikate Arbeit» (Phi 126).
Philips übersieht nicht das Unrecht einer Situation, in der Theologen zum Schweigen gezwungen sind. Doch Unrecht dürfe nicht mit Unrecht vergolten, Attacke nicht mit Attacke erwidert werden – das wäre ein Teufelskreis.
(emf)
Konzilsblogteam
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