Seelsorge der 1960er Jahre – ökumenischer Notstand

Konfessionsverschiedene Ehen, in der Sprache früherer Jahre sog. Mischehen, waren eine drängende und dringliche Herausforderungen für die Auseinandersetzung des Konzils mit dem Ökumene-Thema. Hier geriet die katholische Seelsorge gerade in konfessionsgemischten Gebieten und in der Diaspora immer öfter in Sackgassen. Was heute kaum noch bewusst ist, bringt die Kommentierung von Hans Küng in Erinnerung, der 1964 die Not, die auch viele Seelsorger damals empfanden, mit drastischen Worten wiedergab. Für den «Mann der Strasse in unseren Ländern» sei die Frage der Mischehen «Konzilsanliegen Nummer eins».
Küng fährt fort: «Millionen sind dadurch der katholischen Kirche unnötig entfremdet worden. Nimmt man wirklich überall genügend ernst, wenn in einer durchschnittlichen Diasporapfarrei, wie mir vor kurzem ein Seelsorger von seiner Gemeinde voller Sorge berichtete, von allen Ehen der Pfarrei 59% gemischte Ehen und 41% ungültige gemischte Ehen sind […]? Wie soll es möglich sein, in einer Pfarrei, in der demnach fast die Hälfte der Ehen kirchlich ungültige Ehen sind, deren Kinder kirchlich nicht als legitim betrachtet werden können, einigermassen vernünftige Seelsorge zu treiben? So versteht man leicht, dass der mutige Vorschlag des Kardinals von Köln, die nichtkatholisch geschlossenen Ehen als gültige Ehen anzuerkennen, weithin in unseren Landen von Katholiken und Evangelischen, vom Klerus und von den Laien mit Freude und Hoffnung begrüsst wurde. Dass die Frage der konfessionellen Kindererziehung später auch noch einer Regelung bedarf, die einen theologisch vertretbaren Ausweg in echten Gewissenskonflikten ermöglicht, ist dabei eine sehr verbreitete Erwartung.»
(ab; Kü 240f)

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