Sehr diskret – ohne Mitteilung im Osservatore Romano – empfängt Papst Paul VI. am 7. Juli 1964 Gérard Philips. Natürlich ist er informiert über die bedeutsame Rolle, die dem belgischen Theologen im Werdegang der Kirchenkonstitution Lumen gentium zugewachsen war. Im Gespräch zwischen Papst Paul VI. und Yves Congar am 8. Juni 1964 kommt die Rede auf Philips, von dem Papst Paul VI. sagt, er kenne ihn nicht, doch er warte darauf, ihn einzuladen, wolle ihm im Moment aber alle Freiheit lassen (Co 2,117). Ähnlich notiert Gérard Philips: «Er wollte mir nicht früher begegnen, um mir in der Kommissionsarbeit volle Freiheit zu garantieren» (Phi 121).
Im Juli 1964 findet die Audienz nun aber auf den Wunsch von Paul VI. statt. Bei Philips weckt dies Erinnerungen an eine sehr unglücklich verlaufene Audienz bei Papst Pius XI. (der die Gruppe der Katholischen Aktion, welche Gérard Philips begleitet hatte, mit einer nationalistischen Bewegung verwechselt und ihr zu Unrecht harsche Vorwürfe gemacht hatte; vgl. Phi 163 Anm. 134).
Diesmal spricht der Papst Philips einen überschwänglichen Dank aus und bringt seine Wertschätzung für die konziliante Arbeit des Theologen zum Ausdruck (vgl. Phi 121.125).
Im Juni 1964 hatte Philips – anlässlich der 13 «Anregungen» von Paul VI. – den Eindruck erhalten, dass der Papst hinsichtlich der Kollegialität noch zögerlich agiert und nicht gänzlich überzeugt ist. Vor allem scheint er gegenüber der Minorität entgegenkommen zu wollen, um weitere Diskussionen zu vermeiden (vgl. Phi 120). Nach der Audienz notiert Philips: Ich habe den Eindruck, dass ich den Papst in dem einen oder anderen Punkt bestärken konnte (Phi 122).
(emf)
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