Schweigende Mehrheiten

Ein Beispiel für schweigende Mehrheiten auf dem Konzil führt Hans Küng in seinem Rückblick auf die Diskussionen um die «gemeinsame, kollegiale Verantwortung der Bischöfe zusammen mit dem Papst für die Gesamtkirche» auf: «Gegen eine von der Schrift und der gegenwärtigen Situation der Kirche her dringend geforderte bessere Ausbalancierung der Primatsdefinition des Vaticanums I wandten sich starke kuriale Kräfte, die sogar hinter das vorbereitete zweite Schema zurückgehen wollten. Befürworter und Gegner der Kollegialität des Episkopats hielten sich in der Debatte beinahe die Waage. In der historischen Probeabstimmung aber vom 30. Oktober 1963 (man hat sie die friedliche ‹Oktoberrevolution› der katholischen Kirche genannt) wurde folgende Frage mit 1808 gegen 336 Stimmen bejaht: ‹Wünschen die Väter, dass das Schema so gefasst wird, dass gesagt wird, das Corpus oder Kollegium der Bischöfe sei im Amt der Verkündigung, der Heiligung und im Hirtenamt Nachfolger des Apostelkollegiums und dass es zusammen mit seinem Haupt, dem römischen Papst, und niemals ohne dieses Haupt (dessen Primat gegenüber allen Hirten und Gläubigen ungeschmälert bleibt), mit voller und höchster Vollmacht für die Gesamtkirche ausgestattet sei?›»
(ab; Kü 234 f.)

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