Bischöfliche Kollegialität

Am 11. Juni 1964 veröffentlichte der Redaktionsleiter der «Schweizerischen Kirchenzeitung», der Luzerner Kirchengeschichtsprofessor Johann Baptist Villiger, die wesentlichen Teile eines Vortrags, den Bernard Jan Kardinal Alfrink auf Einladung von Franz Kardinal König in Wien gehalten hatte.
Gemäss Alfrink war die zweite Session des Zweiten Vatikanischen Konzils durch zwei Charakteristiken gekennzeichnet: durch die Kollegialität der Bischöfe und durch den ökumenischen Gedanken. Die bischöfliche Kollegialität habe besonders unter denjenigen, welche die Führung der Kirche fast ausschliesslich durch den Papst und durch die römische Kurie verkörpert sähen, zu Verwirrung geführt, weil sie diese als Angriff auf die zentrale Führung empfunden haben. Bei der bischöflichen Kollegialität gehe es aber nicht um die Autoritätsstellung des einzelnen Bischofs, sondern des ganzen Bischofskollegiums. Und man dürfe nicht darauf schliessen, dass jeder Bischof die gleiche Autorität habe wie ein Apostel. Und – das Wichtigste – die Gemeinschaft der Bischöfe setzt voraus, dass darin der Papst eingeschlossen ist. 
Regelmässiges Zusammenkommen oder Einsetzung eines Bischofsausschusses?
Die moderne Welt machte bereits in den 1960er-Jahren ein schnelles Zusammenkommen möglich, so dass der Ruf nach regelmässigen Konzilien auftauchte. Eine andere Variante wäre die Bildung eines bischöflichen «Kronrats», durch den die Stimme der ganzen Weltkirche im Zentrum gehört werden könnte. Die Idee eines solchen Kronrats wurde 1964 als sehr wichtig eingeschätzt. – Es sollten noch fast 50 Jahre vergehen, bis diese Idee schliesslich mit der Einsetzung der K8 im Jahre 2013 durch Franziskus umgesetzt werden sollte. Beim Durchlesen des hochinteressanten Vortrags von Kardina Alfrink in der SKZ kann man nur sagen: «pazienza»!
(ufw; Johann Baptist Villiger: Führung und Einheit der Kirche. Die Kollegialität der Bischöfe und der ökumenische Gedanke, in: SKZ 132[1964], Nr. 23, 309–311.)

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