Ambivalente Wiederholungen

Wie oft muss man den Papst erwähnen, um ihm hinreichend zu würdigen? Oder trägt die häufige Nennung sogar im Gegenteil dazu bei, ihn auf blosse juridische Funktionen zu reduzieren? Wecken Wiederholungen erst den Verdacht, dass der Papst nicht ernst genommen wird? (vgl. z.B. Lu 2,95).
In der Auseinandersetzung um die 13 Korrekturvorschläge von Paul VI. beklagen einige der Bischöfe und Theologen der Kommission die unsinnige Vervielfältigung der Bezugnahmen auf den Papst, obwohl doch eigentlich vom Bischofskollegium die Rede sein sollte. Auch Parente merkt an, es sei, da der Text von den Bischöfen handle, nicht notwendig, an jeder Stelle vom Papst zu sprechen (vgl. Lu 2,86).
In diesem Zusammenhang flüstert Albert Prignon, Rektor des Collège belge, Henri de Lubac ins Ohr: «Man muss diese Art von Wiederholungen, obwohl sie unnütz und lächerlich sind, akzeptieren; denn der Papst ist unter Druck; er muss, und die Bischöfe mit ihm, einige Zugeständnisse machen; Sie können sich nicht vorstellen, was vorgeht: alles ist vorbereitet, um das Konzil zu torpedieren» (Lu 2,92).
Trotzdem kann nicht alles hingenommen werden. Eine Formulierung, dass der Papst allein dem Herrn verpflichtet sei, wird zurückgewiesen. Philips weist darauf hin, dass der Papst der Offenbarung, der Grundstruktur der Kirche, den Sakramenten, den Aussagen früherer Konzilien verpflichtet sei. «Dies war eine höfliche Korrektur eines entlarvenden Missgriffs in der Theologie» (OM 202).
(emf)

Konzilsblogteam

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