Bereits vor dem Konzil waren Juden an Kardinal Augustin Bea und Papst Johannes XXIII. herangetreten mit der Bitte, das Konzil solle dem Antisemitismus und den Wurzeln dafür entgegentreten (siehe dazu auch Konzilsblog vom 13.12.2012). Das Konzil solle «öffentlich und feierlich erklären, dass der Tod des Herrn dem jüdischen Volk als solchem keinesfalls zugeschrieben werden dürfe». Das erinnert Kardinal Bea im Herbst 1964 in der Konzilsaula. Denn in der dritten Konzilssession musste man feststellen, dass im Konzilsdokument über die Juden bzw. über die nichtchristlichen Religionen die Stellungnahme zum Thema des sogenannten «Gottesmordes» getilgt worden war. Es war der Wunsch Kardinal Beas und anderer Konzilsväter, dass das Konzil sich ausdrücklich von diesem Vorwurf gegen die Juden distanzieren solle. Denn es gebe «unbestreitbar in der Geschichte verschiedener Völker nicht wenige Beispiele dafür, dass jene Überzeugung von der Schuldhaftigkeit des jüdischen Volkes als solchen Christen dazu verleitete, die Juden, mit denen sie zusammenlebten, als ein ‹gottesmörderisches›, von Gott verworfenes und verfluchtes Volk zu betrachten, sie so zu nennen und sie darum zu verachten, ja sie zu verfolgen». Weder habe «das ganze jüdische Volk jener Zeit als solches» gehandelt noch sei den heutigen Juden eine Schuld vorzuwerfen. «Gibt es denn vielleicht irgendeinen Fall, wo wir einem anderen Volke zum Vorwurf machen, was seine Vorfahren oder Vorsteher vor neunzehnhundert Jahren verübt haben?»
Offenkundig bedauert Kardinal Bea die Veränderung der entsprechenden Textpassagen. Die Chance einer Distanzierung von diesem Vorwurf wurde vertan – auch im endgültigen Text ist davon nicht mehr die Rede.
(emf; Augustin Bea: Die Kirche und das jüdische Volk. Freiburg i.Br.: Herder, 1966, 148-157)
Konzilsblogteam
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