Eine der viel hinterfragten Stellen aus der Kirchenkonstitution ist jene, die das gemeinsame Priestertum und das Dienstpriestertum als Unterscheidung nicht dem Grade, sondern dem Wesen nach deklariert (LG 10). Abt Basilius Niederberger von Mariastein führte darüber während des Konzils einen Austausch mit seinem Mitbruder P. Thomas Kreidler.
Anfang 1964 verfasste dieser eine Abhandlung über diese Frage, in der er gerade den wesenhaften Zusammenhang von allgemeinem Priestertum und Amtspriestertum darlegte. Der Unterschied bestehe nicht im Wesen, sondern in der Intensität der Partizipation am Priestertum Christi. Er vertrat damit eine Gegenmeinung zu der Formulierung von Papst Pius XII., die das II. Vatikanische Konzil aufnehmen würde. P. Thomas Kreidler legte seine Auffassung seinem Abt vor, der sich am 6. April 1964 per Brief von seinem Erholungsort positiv dazu äusserte.
«Es interessiert mich, welche innere Begründung man für das Dictum Pii XII. vorbringt. Man sollte doch die sachlichen Gründe gegeneinander abwägen können». Denn es sei doch offenkundig, «dass halt doch die Lehre vom Sacerdotium commune nondum est clara [dass die Lehre vom gemeinsamen Priestertum noch nicht geklärt ist]. Insofern dürfte Ihre Arbeit zu weiterer Klärung beitragen». Er solle sie Prof. Villiger zuschicken, der damals Redaktor der Schweizerischen Kirchenzeitung war. Dieser veröffentlichte den Beitrag P. Thomas Kreidlers im Sommer 1964. Abt Basil wird den gedruckten Artikel später in der Konzilsaula verteilen. Ein Beispiel auch dafür, wie die kirchlichen Medien in den Ortskirchen einen wichtigen Auftrag zur Meinungsbildung haben – selbst wenn in diesem Fall die andere Auffassung sich durchsetzen wird!
(Fortsetzung folgt im September 2014!; emf; vgl. P. Lukas Schenker: Allgemeines und besonderes Priestertum. Eine (erfolglose) Intervention des Mariasteiner Abtes beim Konzil 1964. In: «Mariastein» Themenheft 2012. 50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil, 37-42)
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