Das Zweite Vatikanische Konzil leitete mit seinem Dekret über das Laienapostolat eine Wiederentdeckung der eigenständigen Würde aller Getauften in der Kirche ein. Diese sollten nicht mehr Objekt der Heilssorge der Kleriker sein, sondern Subjekte der Pastoral.
Damit war unter anderem eine Grundlage für das theologische Studium von Laien und für deren hauptamtlichen Einsatz in der Seelsorge geschaffen. Erstmals erhielten so auch Frauen Zugang zu beidem. Es ist kein Zufall, dass insbesondere das Berufsbild der Laientheologen in der Aufbruchsphase des Konzils entstanden ist. Ging es dabei zunächst ganz pragmatisch um eine Auffangmöglichkeit für laisierte Priester, so entwickelte sich dies später zu einem eigenständigen Beruf.
Heute jedoch steht dieser in vielen Ländern Europas unter Druck, und zwar nicht nur durch die überall notwendigen Sparprozesse. In diesen Prozessen bricht vielmehr eine Grundspannung akademisch ausgebildeter Laien im pastoralen Dienst auf – eine Spannung, die das Konzil nicht gelöst hat.
Lumen Gentium spricht in Artikel 33 von der Mitarbeit (cooperatio) am Apostolat der Hierarchie und nicht über eine Teilhabe (participatio) daran, wie noch in einer früheren Textfassung. Diese Weichenstellung, auf die sich die kirchliche Leitung in der Folgezeit immer wieder bezogen hat, erschwert die Entwicklung eines eigenständigen Profils der Laienberufe in der Kirche. Die Laien erscheinen ‹nur› als Mitarbeiter am Dienst der Geweihten. Darum erachtet man das Prekariat der Pastoral in Zeiten knapper Kassen zuerst als entbehrlich.
(Stefan Gärtner)
Konzilsblogteam
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