Einer der härtesten Kämpfe des Konzils wird um das Thema der Kollegialität der Bischöfe ausgetragen. Die Gegner befürchten eine Schwächung des Papsttums und der Kurie und stellen sich deswegen vehement gegen die Rede vom Bischofskollegium, welche den Bischöfen eine gemeinsame gesamtkirchliche Bedeutung und Mitverantwortung zuerkennt.
Umso bedeutsamer ist es, dass Papst Paul VI. bei einer Gelegenheit von überaus hohem Gewicht, nämlich am Gründonnerstag, 26. März 1964, dieses Thema in seiner Predigt erwähnt. Er erklärt seine Absicht, das Konzil als ein grosses Ereignis der Liebe in der Kirche zu einem guten Ende zu führen, «indem der Kollegialität die Bedeutung und der Wert gegeben werden, die Christus seinen Aposteln in der Gemeinschaft und in der Gefolgschaft des Ersten unter ihnen, Petrus, verleihen wollte, und indem jeder Vorschlag gefördert werden soll, der auf das Wachstum der Liebe, der Zusammenarbeit und des Vertrauens in der Kirche zielt».
Demnach ist die Kollegialität nicht eine menschliche Einrichtung, sondern eine Institution, die ihre Wurzeln im Apostelkollegium hat und somit der Kirche unverfügbar vorgegeben ist. LG 22 wird in diesem Sinne von einer «Verfügung des Herrn» sprechen.
Nachdenklich macht, wie offenkundig in der Kirche auch um das, was wesentlich und unverfügbar ist, gerungen werden muss – es ist nicht evident. Es kann das Unverfügbare mit Wandelbarem verwechselt und das Vergessene und ins Hintertreffen Geratene erneut als zum Wesentlichen gehörig erkannt werden. Ein kurzes Gedächtnis hat, wer meint, in der Kirche sei dieses Wesentliche schon immer eindeutig und klar.
(emf; http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/homilies/1964/documents/hf_p-vi_hom_19640326_in-coena-domini_it.html; vgl. A 3,423)
Konzilsblogteam
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