Am 15. Januar 1964 hielt die «konstituierende Versammlung» des «Consilium» (der Kommission für die Ausführung der Liturgiekonstitution) mit ihren Mitgliedern den Kardinälen, Giacomo Lercaro, Paolo Giobbe und Arcadio Larranoa sowie dem Sekretär Annibale Bugnini ihre erste Sitzung ab. Kardinal Lercaro machte einige allgemeine Angaben über den Zweck des «Consilium». Weiterhin studierte man den Inhalt des Motu Poprio «Sacram Liturgiam», mit dem am 25. Januar die Errichtung des «Consilium», «das vom Heiligen Vater dazu beauftragt sei, den Inhalt der Konstitution des Konzils über die Liturgie in ihrem ganzen richtungsweisenden Umfang in die Praxis umzusetzen», bekanntgegeben wurde. In der ersten Sitzung der «konstituierenden Versammlung» wurde weiterhin die Liste der Namen potentieller Mitglieder des «Consilium» diskutiert, auch wenn das Moto Proprio selbst weder Zuständigkeiten noch Namen nennt.
Einen Monat später, am 15. Februar, folgte die zweite Sitzung der «konstituierenden Versammlung» in der Wohnung von Kardinal Laraona, via Serristori 10. Dort wurde dann die Liste der Mitglieder des «Consilium», die Papst Paul VI. vorgeschlagen hatte, diskutiert und einstimmig angenommen. Nach Bestätigung durch den Papst erfolgte die Veröffentlichung im Osservatore Romanum vom 5. März 1964, in den AAS erfolgte die Veröffentlichung allerdings erst im Juni 1964 und dies interessanterweise erst nach dem «Necrologium». Bugnini wertet dies als ein Zeichen für die Widerstände in der Anerkennung der Existenz des «Consilium».
Das «Consilium» zählte zunächst 42, später 51 Mitglieder: Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, einen Benediktinerabt, drei Priester.
Die erste Vollversammlung des «Consilium» wurde auf den 11. März 1964 festgelegt. Damit war die Arbeit der «konstituierenden Versammlung» des «Consilium» abgeschlossen. Sie löste sich infolgedessen auf.
(Birgit Jeggle-Merz; Zitate aus: Annibale Bugnini: Die Liturgiereform. 1948-1975. Zeugnis und Testament. Freiburg i.Br.: Herder, 1988, 73f)
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