Die evangelischen Räte

Was ist eigentlich Ursprung und Sinn der sogenannten «evangelischen Räte»? «Man muss sie», so Bischof André-Marie Charue von Namur in einem energischen Plädoyer während einer Kommissionssitzung am 31. Januar 1964, «von Christus her sehen. Aber man muss die Worte göttlichen Ursprungs vermeiden». Als Grund für diese Unterscheidung gibt Charue an, dass man zwar die Rolle der Ordensleute in der Kirche angemessen würdigen müsse, dass man aber andererseits auch den Unterschied zwischen Ordensleuten und Bischöfen zum Ausdruck bringen müsse. Man solle also nicht vom Ordensstand und vom Episkopat undifferenziert als von zwei Einrichtungen göttlichen Rechts sprechen.
Vor dem Hintergrund auch dieser Diskussion heisst es in LG 43: «Die evangelischen Räte der Gott geweihten Keuschheit, der Armut und des Gehorsams sind, in Wort und Beispiel des Herrn begründet und von den Aposteln und den Vätern wie auch den Lehrern und Hirten der Kirche empfohlen, eine göttliche Gabe, welche die Kirche von ihrem Herrn empfangen hat und in seiner Gnade immer bewahrt. Die Autorität der Kirche selbst hat unter Leitung des Heiligen Geistes für ihre Auslegung, die Regelung ihrer Übung und die Festsetzung entsprechender dauerhafter Lebensformen gesorgt. So sind wie an einem Baum, der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und vielfältig auf dem Ackerfeld des Herrn Zweige treibt, verschiedene Formen des eremitischen und gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene Gemeinschaften gewachsen. Sie bieten reichliche Hilfen zum Fortschritt ihrer Mitglieder wie zum Besten des ganzen Leibes Christi.»
Freilich ist die in den evangelischen Räten sich manifestierende Heiligkeit der Kirche nicht auf die Orden beschränkt: «In eigener Weise erscheint sie in der Übung der sogenannten evangelischen Räte. Diese von vielen Christen auf Antrieb des Heiligen Geistes privat oder in einer von der Kirche anerkannten Lebensform, einem Stand, übernommene Übung der Räte gibt in der Welt ein hervorragendes Zeugnis und Beispiel dieser Heiligkeit und muss es geben» (LG 39).
(mq; Zitat aus: L. Declerck, C. Soetens (Hg.), Carnets conciliaires de l’évêque de Namur A.-M. Charue. Louvain-la-Neuve: Publications de la Faculté de Théologie, 2000, 151)

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