Das vom Papst angekündigte Dokument zur Umsetzung der Liturgiekonstitution wurde – wohl auch aufgrund der grossen Erwartungen, die mit der angekündigten Liturgiereform einher gingen – zwar zunächst mit Begeisterung aufgenommen, dann aber aufs heftigste kritisiert. Die Kritiken kamen hauptsächlich aus Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien.
«Ehrlich darf ich Ihnen gestehen, dass ich […] auch über das Motu Proprio zur Liturgie-Konstitution nicht ganz glücklich bin. Da ist weniger der Geist des Konzils als der römischen Kurie spürbar. […] Ich werde bei meinem nächsten Besuch in Rom, der wohl am 10. März sein wird, mich bemühen, an höchster Stelle darüber zu sprechen. Ich fürchte, es könnte unter den Bischöfen Beunruhigung geben über die Durchführung des Konzils in der postkonziliaren Periode» (Dö 555).
So schrieb Julius Kardinal Döpfner am 3. Februar 1964 an Carlo Colombo, Weihbischof von Mailand, Konzilsperitus und theologischen Berater Pauls VI. In der Korrespondenz der nächsten Februartage wurde der Münchener Kardinal immer deutlicher. Am 7. Februar schrieb er an den Erzbischof von Mechelen-Brüssel Léon-Joseph Suenens:
«Eine grosse Enttäuschung hat hier das Motu Proprio ‹Sacram Liturgiam› bereitet. Gerade nach den Bemerkungen, die der Papst während der 2. Konzilsperiode äusserte, durfte man doch damit rechnen, dass schon jetzt mehrere Reformen in Kraft gesetzt würden. Besonders hart wird die Bestimmung empfunden, dass die Übersetzungen in die Landessprache der römischen Approbation bedürfen, denn sie steht direkt im Gegensatz zum Artikel 36, § 4 der Konstitution. Die Erwartungen hinsichtlich eines erfolgreichen Abschlusses des Konzils und einer exakten Verwirklichung seiner Beschlüsse haben damit einen schweren Schlag erlitten. Unsere ganzen Hoffnungen richten sich nun darauf, dass es der neuen liturgischen Kommission unter Leitung von Kardinal Lercaro gelingen möge, die Erlaubnis zu weiteren Reformen zu erwirken» (Dö 562).
(Birgit Jeggle-Merz)
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