Wie verbindlich ist das Ökumene-Dekret? Johannes Paul II. erklärte, mit dem II. Vatikanischen Konzil habe sich die Kirche unumkehrbar dazu verpflichtet, den Weg der Suche nach der Ökumene einzuschlagen (Ut unum sint Nr. 3). Nichtkatholische Beobachter fragten auf dem Konzil aber auch, ob verbindliche Konzilsaussagen zur Ökumene, von einem Standpunkt der 60er Jahre aus formuliert, gewissermassen auch ein Hindernis für die voranschreitende Ökumene werden könne. Müsste nicht Offenheit bleiben für künftige ökumenische Entwicklungen?
Es sind solche Anfragen, die zwischen der zweiten und der dritten Konzilssession dazu führen, dass am Schluss des Ökumene-Dekretes die Wege der Vorsehung und die künftigen Anregungen des Heiligen Geistes eigens thematisiert werden: «Das Heilige Konzil wünscht dringend, dass alles, was die Söhne der katholischen Kirche ins Werk setzen, in Verbindung mit den Unternehmungen der getrennten Brüder fortschreitet, ohne den Wegen der Vorsehung irgendein Hindernis in den Weg zu legen und ohne den künftigen Anregungen des Heiligen Geistes vorzugreifen» (UR 24).
(emf; vgl. A 5,561)
Konzilsblogteam
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