«Liturgiereform» wurde eine der ersten Früchte des II. Vatikanums genannt. Mit Recht, denn die Absicht des Konzils war es nicht, eine zusätzliche Variante des Liturgiefeierns neben die bisherige zu stellen, sondern neu bedachte Prinzipien des Liturgiefeierns wieder besser zur Geltung zu bringen.
Die grundsätzlichen und die Feier der Sakramente betreffenden Kernaussagen der Liturgiekonstitution lassen sich mit Martin Klöckener wie folgt zusammenfassen:
«- Die tiefgreifende Neuordnung der Liturgie, die alle Bereiche und Feierformen umfasste, hat dazu geführt, dass aus ‹Aussenstehenden und stummen Zuschauern› (SC 48) eine lebendig mitfeiernde Gemeinde geworden ist.
– Alle Gläubigen nehmen in vollem Sinn am gottesdienstlichen Leben teil und bringen mit ihrer Taufberufung sowie mit ihren spezifischen Beauftragungen und Ämtern die sakramental begründete Struktur des Gottesvolkes zum Ausdruck (vgl. SC 27-28 u.ö.); dabei ist die gemeinsame Taufe die erste und alle verbindende Grundlage.
– Das Wort Gottes wird in weitem Umfang und für alle verständlich verkündet, damit es zur ersten Quelle des Lebens und Glaubens wird (vgl. SC 24, 35 u.ö.).
– Die Riten sind erheblich transparenter geworden, so dass die Liturgie vom ‹Glanz edler Einfachheit› (SC 34) geprägt ist.
– Viele liturgische Vollzüge haben an Echtheit gewonnen, was zum Beispiel die Ämter und Dienste, die Zeit als Grundkategorie aller Liturgie oder Wort und Ritus anbelangt.
– Die Eucharistiefeier besteht aus zwei gleichrangigen Teilen: dem Wortgottesdienst und dem eucharistischen Teil, die untrennbar miteinander verbunden sind (vgl. SC 56).
[…]
– Die Sakramente werden entsprechend der tatsächlichen Situation der betroffenen Menschen und Situationen gefeiert (vgl. SC 59, 61 u.ö.)».
(emf; Zitat aus: Martin Klöckener: Die «Liturgische Frage»: Ein brennendes Thema der Gegenwart. In: SKZ 49 [2013] 755-758, 755f; Fortsetzung folgt morgen)
Konzilsblogteam
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