Paul VI. hat im Gegensatz zu Johannes XXIII. den Ruf, ein Zauderer zu sein. Dieser Eindruck wird auch von P. Yves Congar mittels eines Tagebucheintrags vom 3. Dezember 1963 im Zusammenhang von Äusserungen über die Formel, mit der Paul VI. die Liturgiekonstitution approbieren dürfte, übermittelt. Vielleicht bezieht sich diese Äusserung Congars nur auf einen konkreten Fall, aber eine Generalisierung ist wohl durchaus gerechtfertigt oder im vorliegenden Fall auch von Congar intendiert: «Paul VI., so scheint es, hat, nachdem er sich informiert und von einer Idee zur andern gewechselt hat, die Tendenz, den Schlussentscheid dem Büro, sprich der römischen Kurie, zu überlassen.»
Bei den Fragen rund um die ekklesiologische Einordnung der Bischöfe war dies für Congar beunruhigend, weil über die Ekklesiologie die Bischöfe im Gegensatz etwa zur Liturgie noch nicht viel gearbeitet worden war. So war für Congar, aber auch für andere wie etwa Alberigo und Dossetti das Wichtigste, was sie leisten konnten, die Grundlagenarbeit über ein solches Thema – eine Arbeit, die eben nur Theologinnen und Theologen leisten können!
(ufw; Co 1, 584)
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