Eines der beiden Dokumente, die während der zweiten Konzilssession verabschiedet wurden, war das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica. Die Debatte über das Dokument hatte während der ersten Konzilssession begonnen. Am 22., 24. und 26. November 1962 war die Diskussion über das Dokument gewissermassen ein Intermezzo zwischen spannungsgeladenen Themen wie Offenbarung und Kirche gewesen. Darum war die Abstimmung darüber, ob der vorliegende Text als Basis für die weitere Diskussion und das spätere Konzilsdokument genommen werden solle, auch ohne weiteres positiv ausgegangen.
Erst in der zweiten Konzilssession wurde vielen Konzilsvätern klar, dass das vorbereitete Dokument ungenügend war. Die Bestürzung war gross, und eine gewisse Ratlosigkeit über den Umgang mit der Situation stellte sich ein. Sollte man die frühere geschehene Abstimmung in Frage stellen und wiederholen? Aber was würde dies bedeuten für den Status anderer Abstimmungen?
(emf)
Konzilsblogteam
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