Der Konstanzer Brief vom 30. Januar 1482 (I)

Zu den herausragenden authentischen Texten des Niklaus von Flüe gehört sein Brief an die Stadt Konstanz. Wegen einer alten Streitsache mit sieben eidgenössischen Orten (ohne Bern) schrieben Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz vor 535 Jahren (am 26. Januar 1482) an Bruder Klaus und baten ihn um seine Unterstützung. Wohl unmittelbar nach Erhalt dieses Briefes liess Niklaus von Flüe diese Antwort niederschreiben (leicht gekürzt):

«Der Name Jesus sei Euer Gruss, und ich wünsche Euch viel Gutes, und könnte ich etwas Gutes erreichen, wollte ich, dass Ihr daran teilhaftig würdet. (…) Was an mich kommt, dass meine Worte zu Frieden führen und Euch nützlich sein können, will ich mit gutem Willen tun. Mein Rat ist auch, dass Ihr gütlich seid in dieser Angelegenheit, denn ein Gutes bringt das andere. Wenn es aber nicht in Freundschaft entschieden werden kann, lasst das Recht[sverfahren] das Böseste [die gegenüber den freundschaftlichen Verhandlungen schlechteste Variante] sein. (…) Gott sei mit Euch. (…). Bruder Klaus von Flü[g]e.»

Die Prämisse des Rechtsverzichts

In seinem ausgezeichneten Beitrag im Gedenkbuch weist der Luzerner Dozent Guido Estermann auf den aus heutiger Sicht herausragenden Satz hin: «Ein Gutes bringt das andere» und betont: «Beim Rechtsverzicht geht es um … den Weg für das Gesamte, bei dem nur im allerletzten, schlechtesten Fall der Rechtsweg – allenfalls mit einem Kompromiss – beschritten werden soll.»

Guido Estermann zeigt überzeugend auf, dass Niklaus von Flüe diesen Gedanken des Rechtsverzichtes anstelle der Durchsetzung von Recht aus der christlichen Tradition kennen konnte und er hier den Eidgenossen einen neuen, friedlichen Weg der Konfliktlösung aufzeigte. Wer den Satz «Ein Gutes bringt das andere» ernst nimmt, wechselt von einer ego- zu einer ethno-zentrischen Perspektive, nimmt sich selbst zurück und lässt so «Raum für konstruktiv Neues entstehen.» Ein wunderbarer Satz, und vor allem so unglaublich aktuell.

Roland Gröbli

Guido Estermann (2016): Die Prämisse des Rechtsverzichts als friedlicher Ausweg aus der Krise, in: Gröbli (2016), 203–206. Ferner: Gröbli (1990), 15–157, Durrer (1917), 180–187.

Bruder Klaus und Gefährten

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