Die schon bestehende Gemeinschaft zwischen den Kirchen hebt Bischof Maurice Baudoux hervor. Im Anschluss an den 1963 vorliegenden Text nennt er sie noch nicht vollkommen, aber gleichwohl real (vgl. auch im Endtext UR 3) und begründet diese bereits bestehende Gemeinschaft mit der Taufe.
Nicht wenige Bischöfe bekunden in der Konzilsaula darüber hinaus, dass sie bereits in realen ökumenischen Beziehungen stehen. Erzbischof Jean Zoa von Yaoundé/Kamerun bekennt: «Wir freuen uns, dass wir in Afrika in diesen letzten Jahren brüderlich mit den Protestanten zu Versammlungen und Beraten zusammengekommen sind» (AS 2/6,67). Auf dem Gebiet der praktischen Zusammenarbeit berichtet Bischof Franz Hengsbach von einem gemeinsamen Projekt im Ruhrbistum Essen, wo Katholiken und Nichtkatholiken in einem «kon-konfessionellen» Zusammenwirken gemeinsam für bessere soziale Bedingungen der Arbeiter einstanden (vgl. AS 2/6,87f).
Für ein gemeinsames Wirken der Christen tritt mit Entschiedenheit Erzbischof Valerian Gracias von Bombay ein. Er bezieht sich auf eine Aussage des vorgelegten Textes zur «Einheit in Liebe». Das gefalle ihm sehr, doch werde nicht hinreichend erklärt, «dass der offenste Weg zur Einheit das gemeinsame Handeln im Dienst der Armen ist. Gewiss ist die theologische Arbeit notwendig, aber das gemeinsame Handeln löst viele Hindernisse» (AS 2/6,68f). Er nutzt die Gelegenheit, die gravierenden Dimensionen von Armut und Unterernährung in der Welt vor Augen zu führen.
(emf)
Konzilsblogteam
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