Ein neuer Anlauf zur Orientierungsabstimmung

Die schon gedruckten Stimmzettel sind vernichtet, die schon angekündigte Abstimmung ist auf unbestimmte Zeit vertagt: Dies ist (wie berichtet) der Stand der Dinge am Abend des 15. Oktober 1963. Es geht um eine Orientierungsabstimmung über wichtige und umstrittene Fragen (u.a. ständiger Diakonat, Bischofskollegium, Wirkungen der Bischofsweihe; siehe Blogeintrag vom 12.10.2013).
Mit der Vertagung der Abstimmung war das mit Papst Paul VI. besprochene Vorgehen der Moderatoren abrupt unterlaufen und die ihnen in der zweiten Konzilsperiode übertragene Leitungsaufgabe für das Konzil stark angefochten worden. Ihnen gibt Papst Paul VI. wenige Tage später den Auftrag, die Orientierungsabstimmung nun in einer übergeordneten Kommission mit insgesamt 18 Kardinälen (Moderatoren, Generalsekretariat, Präsidialrat, Koordinierungskommission) erneut vorzubereiten. In den nun folgenden Beratungsprozessen entschliesst sich die Kommission für Lehrfragen unter der Verantwortung von Kardinal Alfredo Ottaviani verspätet zu kooperativer Mitwirkung und hat deswegen auf die definitive Formulierung der zur Abstimmung gestellten theologischen Aussagen keinen Einfluss mehr. Die Abstimmung findet am 30. Oktober 1963 statt – mit einem unerwartet eindeutigen Ergebnis in allen fünf Hinsichten.
Rund 98% der Konzilsväter (2’123 zu 34) stimmen der Aussage zu, dass das Bischofsamt die höchste Stufe des Ordo ist. Die in der Konzilsdebatte höchst umstrittene Frage, ob das Bischofskollegium in der Nachfolge des Apostelkollegiums steht und zusammen mit dem Papst die volle und höchste Gewalt (potestas) in der Kirche innehat, bejahen mit 1’808 zu 336 ca. 84% der Konzilsväter. Der Wiedereinführung des Ständigen Diakonates stimmen rund 75% der Konzilsväter (1’588 zu 525) zu.
Während die einen Konzilsväter sich auf das Ergebnis dieser Abstimmung berufen werden, werden andere versuchen, sie als unverbindlich zu charakterisieren.
(emf; vgl. A 3,91-124)
Ausführlichere Darstellung von Peter Hünermann

Konzilsblogteam

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